Partner-AGB (Sprache: )


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma getshirts.de für die Eröffnung eines
Partner-Shops (kurz: Partner-AGB)
Präambel
Parteien sind
die Firma getshirts, Inh. Herr Thorsten Mechnig, Wiesenstraße 71, 67466 Lambrecht
- im Folgenden getshirts genannt -
sowie
der Vertragspartner
- im folgenden Partner genannt-.
§ 1 Gegenstand des Vertrags
(1) Der Partner beauftragt getshirts mit dem Vertrieb von Merchandiseartikeln. Der Vertrieb
beinhaltet Angebot, Verkauf, Produktion, Versand und Fakturierung gegenüber dem
Endkunden und Zwischenhändlern.
(2) Hierzu wird dem Partner kostenfrei ein eigener Shop auf der Plattform getshirts.de
eingerichtet und auf dieser als Partner geführt.
(3) Der Partner stellt hierfür getshirts Druckmotive zur Verfügung und erhält im Gegenzug
eine erfolgsabhängige Provision entsprechend § 5 dieser Vereinbarung, welche aus dem
Vertrieb von Artikeln mit den Druckmotiven des Partners über dessen Shop erwächst.
(4) Artikel sind vom Endkunden oder von Zwischenhändlern erwerbbare Produkte mit den
Druckmotiven des Partners. getshirts übernimmt kostenfrei die Erstellung, Bebilderung,
Kalkulation sowie Bewerbung der Artikel auf den Vertriebsplattformen.
(5) Alle Artikel werden von getshirts „on-demand“, d.h. erst nach der Bestellung durch den
Endkunden produziert. Ausgenommen sind Artikel, die in Absprache mit dem Partner
entwickelt, produziert und gelagert werden, im folgenden „Festartikel“ genannt sowie
Kommissionsware.
(6) Provisionen entstehen durch jeden an den Endkunden oder an Zwischenhändler
verkauften Artikel, werden bei Abschluss der Bestellung auf ein Provisionskonto gebucht
und dem Partner nach Ablauf eines Kalendermonats als Summe überwiesen.
§ 2 Urheberrechte an Druckmotiven / Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Partner räumt getshirts jeweils das Recht ein, ein übermitteltes Druckmotiv zu
nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und/oder Artikel mit dem Motiv
des Vertragspartners zu kennzeichnen und solchermaßen gekennzeichnete Artikel zu
veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzubieten und zu vertreiben. Ein Druckmotiv gilt durch
Zusendung per E-Mail an getshirts als übermittelt.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten von getshirts gemäß § 2 (1) erfolgt
nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet bis zu einer Kündigung
dieser Vereinbarung durch einen der beiden Vertragspartner gemäß § 12. Eine vorzeitige
Aufhebung des Nutzungsrechtes mit dem Einverständnis von getshirts bleibt hiervon
unbenommen.
(3) Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an einem vom Partner zur Verfügung
gestellten Druckmotiv verbleiben beim Partner.
(4) Es ist getshirts gestattet, Motive und Artikel zu Werbezwecken zu verwenden und auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 12 auf bereits erstellten
Werbeträgern zu belassen.
§ 3 Rechte Dritter
(1) Für vom Partner bereitgestellte Inhalte (insbesondere Druckmotive,
Motivbezeichnungen, Hintergrundbilder, Texte, etc.) ist allein der Partner verantwortlich.
(2) Der Partner versichert, dass er das Motiv, das er nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen getshirts zur Nutzung überlässt, selbst entworfen hat und/oder
dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an dem Motiv ist, insbesondere marken-,
urheber- und geschmacksmusterrechtlicher Art. Der Partner versichert, hinsichtlich der
nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihm zu Gunsten von
getshirts eingeräumten Rechte allein verfügungsberechtigt zu sein.
(3) Der Partner versichert, dass ihm Rechte Dritter, die einer Nutzung des Motivs durch
getshirts nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder
entgegenstehen könnten, nicht bekannt sind.
(4) Der Partner steht dafür ein, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei von
Rechten Dritter sind und ihre Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Schutzrechte oder
sonstige Rechte Dritter eingreift.
(5) Der Partner versichert, dass das jeweilige Motiv, das er getshirts zur Nutzung
überlässt, auch im Einklang mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, steht und nicht gegen geltendes Recht
verstößt.
(6) Für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines
Motivs geltend machen, wird getshirts den Partner hierüber unverzüglich schriftlich
informieren. getshirts behält sich vor, dem Dritten über zur Rechtsverfolgung benötigte
Daten des Partners Auskunft zu erteilen.
(7) Der Partner ist ebenso verpflichtet, getshirts unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im
Zusammenhang mit durch getshirts veröffentlichte Inhalte geltend gemacht werden.
(8) Wird das vom Partner übermittelte Motiv nach Auffassung von getshirts zu Unrecht
bzw. offensichtlich missbräuchlich angegriffen, werden sich die Parteien über die im
Rahmen der Rechtsverfolgung einzuleitenden Schritte gemeinsam abstimmen.
(9) Wird getshirts bekannt, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend
machen, so steht es getshirts nach alleinigem Ermessen frei, beanstandete Inhalte aus
dem Partner-Shop ganz oder teilweise zu entfernen sowie Provisionen ganz oder teilweise
bis zur endgültigen Klärung einer etwaigen rechtlichen Auseinandersetzung einzubehalten.
(10) Ist dem Partner vor Übermittlung eines Inhalts an getshirts bekannt, dass Dritte
Rechte an diesem geltend machen, ist eine separate Nutzungsvereinbarung zwischen
getshirts und den Dritten, welche sodann auch Partner von getshirts sind, zu treffen. Eine
solche Vereinbarung kann die Provisionskalkulation gem. § 5 (5) modifizieren. Die
Nutzungsvereinbarung zwischen getshirts und dem Dritten bedarf der Schriftform. Die
Zustimmung des Partners zu dieser kann mündlich erfolgen.
§ 4 Daten des Partners
(1) Der Partner ist dazu verpflichtet, getshirts seinen vollständigen Namen, die
ladungsfähige Anschrift, eine gültige E-Mail-Adresse und seine SEPA-Bankverbindung
anzugeben sowie Änderungen dieser Daten unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Daten des Partners sind nicht öffentlich einsehbar. getshirts ist verpflichtet, die vom
Partner überlassenen Daten vertraulich zu behandeln.
§ 5 Vergütung des Partners
(1) Die Vergütung des Partners geschieht erfolgsabhängig. Dabei erhält der Partner für
jeden on-demand produzierten Artikel mit einem Druckmotiv des Partners, der an einen
Endkunden oder einen Zwischenhändler verkauft wird, eine Provision.
(2) Die Höhe der Provision berechnet sich aus dem Verkaufspreis an den Endkunden oder
Zwischenhändler abzüglich des Grundpreises von getshirts.
(3) Der Grundpreis wird bei Verkauf eines Artikels an den Endkunden berechnet. Dem
Partner entstehen keine Kosten. Mit dem Grundpreis sind alle anfallenden Kosten, die
getshirts im Zusammenhang mit Produktion und Vertrieb entstehen, insbesondere
Materialkosten sowie Kosten für Druck, Veredelung und Weiterverarbeitung, abgegolten.
Jeder Artikel hat einen individuellen Grundpreis, der für den Partner jederzeit auf
Verlangen einsehbar ist. getshirts behält sich vor, uneingeschränkt Änderungen am
Grundpreis der Produkte vorzunehmen.
(4) Der von getshirts vordefinierte Verkaufspreis kann durch den Partner geändert werden.
Der Partner kann einen für alle Artikel gültigen prozentualen Aufschlag (auch Marge
genannt) auf den Grundpreis gem. § 5 (3) festlegen, welcher zwischen 5% und 50% liegen
kann. Diese Marge wird auf den Grundpreis addiert und ergibt einen auf 90 Cent
gerundeten Verkaufspreis für den Endkunden. Der Partner kann die Marge jederzeit
ändern.
(5) Festartikel, welche von getshirts produziert und vom Partner bereits bezahlt wurden
sowie Festartikel, welche getshirts vom Partner zum Zwecke des Vertriebs überlassen
werden, sind von der beschriebenen Provisionierung gem. § 5 (1-4) ausgenommen.
getshirts berechnet dem Partner für den Vertrieb solcher Artikel eine Vertriebsgebühr.
Diese beträgt 5% des Verkaufspreises an den Endkunden oder Zwischenhändler
zuzüglich einer Handlingpauschale. Die Handlingpauschale ist von dem jeweiligen Lagerund
Versandaufwand von getshirts abhängig und deren Höhe dem Partner vor Aufnahme
der Festartikel in den Vertrieb mitzuteilen. Der Verkaufspreis abzüglich der
Vertriebsgebühr wird dem Partner auf dessen Provisionskonto für jeden an den
Endkunden oder an Zwischenhändler verkauften Festartikel gutgeschrieben.
(6) Ist hinsichtlich der Nutzung eines Motivs eine Vereinbarung nach § 3 (10) getroffen
worden, welche Dritten zudem ein Vergütungsanspruch an dem Vertrieb der Inhalte
einräumt, so bietet getshirts technische Möglichkeiten um Provisionen gemäß dem in
dieser Nutzungsvereinbarung verabredeten Faktor auf beide Partner aufzuteilen und
getrennt zu buchen.
(7) Durch verkaufsfördernde Maßnahmen gemäß § 6 kann sich eine Modifizierung der
Provision ergeben. Der jeweilige Modifikator wird Transparent auf der Abrechnung
ausgewiesen.
(8) Bei dem Verkauf von Artikeln an Zwischenhändler werden diesen mengenmäßige
Rabatte auf die Artikel gewährt, wodurch sich der Grundpreis von getshirts sowie die
Provision des Partners reduziert. Der prozentuale Anteil der Partnerprovision an dem
Verkaufspreis bleibt unabhängig von der Höhe des Rabatts in jedem Falle gleich.
(9) Gewerbliche Partner mit Sitz in Deutschland und erbrachtem Nachweis der
Umsatzsteuerpflicht erhalten die anfallende Umsatzsteuer ausgewiesen. Für gewerbliche
Partner aus dem EU-Ausland gilt die Verlagerung der Umsatzsteuerpflicht ("reverse
charge") für elektronische Dienstleistungen gemäß der sechsten EUUmsatzsteuerrichtlinie.
Bei fehlendem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht werden die
Gutschriften ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Ein rückwirkender Ausweis ist nicht
möglich.
(10) Die Abrechnung und Auszahlung des Provisionsguthabens an den Partner geschieht
monatlich, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 10,- EUR für Partner aus dem Inland
sowie dem EU-Ausland. Die Auszahlung erfolgt mittels SEPA-Überweisung auf das vom
Partner angegebene Konto. Die Abrechnung erhält der Partner per E-Mail innerhalb eines
Zeitraums von längstens fünf Werktagen nach Gutschrift der Auszahlung übersandt.
(11) Nach Erhalt der monatlichen Abrechnung ist diese vom Partner zu prüfen.
Einwendungen müssen getshirts schriftlich zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung,
Einwendungen unverzüglich zu erheben, gilt eine Abrechnung als genehmigt, wenn ihr
nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang widersprochen wird.
§ 6 Verkaufsfördernde Maßnahmen
(1) Der Partner räumt getshirts das Recht ein, verkaufsfördernde Maßnahmen (z.B.
Rabattaktionen) zu ergreifen. Der aktuelle Maßnahmenkatalog befindet sich im
Partnerbereich auf www.getshirts.de.
(2) Im Falle von Maßnahmen, die eine Rabattierung des Verkaufspreises vorsehen,
werden die Rabatte zu gleichen prozentualen Anteilen von getshirts und dem Partner
getragen.
(3) Zur Erhöhung der Reichweite kann getshirts Artikel des Partners auf externen
Plattformen (Amazon, Ebay etc.) anbieten. Sollten hierbei Vertriebsgebühren Dritter
anfallen, so werden diese zu gleichen prozentualen Anteilen von getshirts und dem
Partner getragen.
(4) Modifikatoren der Partnerprovisionen durch Rabattierungen oder Vertriebsgebühren
werden transparent auf der Provisionsabrechnung dargestellt.
(5) Ein Anspruch des Partners auf verkaufsfördernde Maßnahmen besteht nicht.
§ 7 Einbinden des Online-Shops durch den Partner
(1) Der Partner verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses den von
getshirts gem. § 1 (2) erstellten Shop mittels einem von getshirts bereitgestellten
elektronischen Verweises („Link“) auf seiner maßgeblich genutzten Internetpräsenz zu
veröffentlichen oder zu integrieren. getshirts stellt dem Partner bei Bedarf hierfür optisch
passende Möglichkeiten bereit. Der durch getshirts erzeugte Link ist unverändert auf der
Internetpräsenz einzubinden. Insbesondere Veränderungen, welche die mit dem Shop
verbundene elektronische Werbung oder die Publikation der allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Endkunden oder Zwischenhändler betreffen, sind dem Partner
nicht gestattet.
§ 8 Vertragsbeziehungen mit Endkunden oder Zwischenhändlern
(1) Kunden, die Artikel mit dem Motiv des Partners über einen von getshirts gestellten
Vertriebsweg erwerben, sind Kunden von getshirts. Zwischen den Kunden und getshirts
entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen
Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Endkunden. Demzufolge finden
ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von getshirts hinsichtlich der
Kundenaufträge, des Kundenservices und der Produktverkäufe auf diese Kunden
Anwendung.
(2) getshirts kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit
ändern. Produkte, deren Verfügbarkeit sowie Herstellungs- und Veredelungstechniken
können sich zeitweilig ändern.
§ 9 Anfragen / Auftragsbearbeitung
(1) getshirts behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht
den jeweils von getshirts erstellten Anforderungen entsprechen.
(2) getshirts behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als
kreditunwürdig bekannt sind.
(3) getshirts ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge.
Insoweit erstellt getshirts z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen
und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice.
§ 10 Verkaufsberichte
(1) getshirts erfasst alle Verkäufe, die über unsere Vertriebswege zu Stande kommen und
stellt dem Partner eine zusammenfassende, tabellarische Übersicht der Einzelpositionen
zur Verfügung. Form und Inhalt können von getshirts jederzeit geändert werden.
§ 11 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Freistellung
(1) Der Partner haftet gegenüber getshirts für alle Schäden, die getshirts dadurch
entstehen, dass die Nutzung der von dem Partner nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellten Druckmotive, insbesondere die
Veröffentlichung und Vervielfältigung, Rechte Dritter verletzt und/oder gegen sonstige
gesetzliche Bestimmungen verstößt.
(2) Diese Haftung des Partners schließt sämtliche Schäden von getshirts in Form von
Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Kosten und Schadensersatzbeträge ein, die
getshirts von einem Gericht wegen der Nutzung des Motivs des Partners auferlegt werden
oder in einem Vergleich enthalten sind. Der Partner verpflichtet sich, getshirts von
sämtlichen vorgenannten Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen. getshirts
hat in diesem Fall gegen den Partner einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der
geschätzten Verteidigungskosten.
(3) Eine Haftung von getshirts gegenüber dem Partner, gleich aus welchen
Rechtsgründen, insbesondere – aber nicht abschließend – gemäß §§ 280 ff. BGB, 323 ff.
BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach § 823 ff. BGB, bestimmt sich abschließend
wie folgt:
getshirts haftet, sofern der Partner Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von getshirts,
ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung
von getshirts für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
(4) Handelt es sich beim Partner um einen Unternehmer, d. h. eine natürliche oder
juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, gilt darüber hinaus Folgendes:
Soweit getshirts eine fahrlässige Verletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Eine weitergehende Haftung von getshirts wegen Personenschäden oder nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Vertragsdauer / Kündigung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von
beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende in
schriftlicher Form gekündigt werden.
(2) Bereits im Auftrag des Partners produzierte Festartikel sind nach Beendigung des
Geschäftsverhältnisses von diesem zum Grundpreis zu erwerben.
(3) Mit Einverständnis des Partners produzierte Festartikel können vom Partner nach
Beendigung des Geschäftsverhältnisses zum Grundpreis erworben werden oder
verbleiben bis zum Abverkauf zum Grundpreis ohne Provisionierung an den Partner im
Shop.
§ 13 Änderungen von Konditionen
(1) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. getshirts wird etwaige
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite
„www.getshirts.de“ veröffentlichen und die Partner per E-Mail informieren. Sofern ein
Partner nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin Motive für die Nutzung zur
Verfügung stellt, gelten die Änderungen als stillschweigend anerkannt. Sollte der Partner
mit einer Änderung nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung der Vereinbarung
jederzeit möglich.
(2) Klarstellend wird vereinbart, dass durch eine derartige Änderung weder die sonstigen
in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten noch für laufende Zeiträume
vereinbarte Margen zum Nachteil des Partners berührt werden.
(3) „Schriftform“ und „schriftlich“ im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
schließen die Erklärung per Telefax und E-Mail ein. Im Fall einer diesbezüglichen
Erklärung des Partners gegenüber getshirts via E-Mail ist diese zu richten an:
kontakt@getshirts.de. Im Fall einer Erklärung von getshirts gegenüber dem Partner kann
diese an die im Partneraccount des Partners hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen.
§ 14 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Rechtswahl / Schlichtungsstelle für Verbraucher
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz von getshirts in Lambrecht
(Pfalz).
(2) Sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt,
ist Neustadt / Wstr. Gerichtsstand. getshirts ist in diesem Fall auch berechtigt, den Partner
nach Wahl von getshirts an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für
den Fall, dass der Partner über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt,
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung
unbekannt ist.
(3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Partner Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses
Staates unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der
Vertrag im Übrigen nicht berührt.
(5) Die für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579 40
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4
Absatz 2 Satz 2 VSBG. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Fassung 02/2017

version: 2017 vom 12.05.2018